
Als parafiskalische Abgabe werden im Kontext des europäischen Steuerrechts Steuern bezeichnet, die sowohl für im Inland produzierte als auch für importierte Waren gezahlt werden müssen. Ihr Ertrag kommt allerdings nur den inländischen Erzeugnissen zugute. Sie gelten somit im Europarecht als „Abgaben gleicher Wirkung“ (wie ein Zoll) nach A...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Parafiskalische_Abgabe
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